Nachrichten für das Handwerk und Know-how für Unternehmer
Newsletter vom 23.11.2022 | |
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Ökologischer Holzbau im Handwerk | | In Oberbayern steht ein "Bio"-Autohaus: Ein Vorzeigeprojekt | | Ein Autohaus im oberbayerischen Eresing zeigt, wie sich Klimaschutz und Kosteneffizienz im Gewerbebau optimal miteinander vereinbaren lassen. Dabei sollten Bauherren nicht nur die reinen Baukosten betrachten. Von Steffen Guthardt
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| | Kostenlose Checkliste downloaden | | Ein plötzlicher Ausfall des Chefs kann für einen Handwerksbetrieb existenzbedrohlich werden. Unsere kostenfreie Checkliste „Gerüstet für den Ernstfall“ gibt Ihnen als Inhaber wertvolle Tipps. Erfahren Sie, wie Sie die Handlungsfähigkeit Ihres Betriebes erhalten und sich gegen finanzielle Folgen absichern.
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Namenssuche | | Psychologie der Firmennamen: Tipps eines Markenentwicklers | | Adidas und Apple, Netflix und Zalando sind Unternehmensnamen, mit denen jeder etwas anzufangen weiß. Sie klingen gut, haben einen hohen Markenwert, sind ein Faustpfand. Auch für Handwerker ist die Wahl des Firmennamens eine wichtige Entscheidung. Sie kann die Weichen richtig stellen - oder zu ungeahnten Problemen führen. Von Sebastian Wolking
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Schlechte Auftragslage | | Darf der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub anordnen? | | Wenn der Kunde seinen Großauftrag spontan zurückzieht oder benötigtes Material kurzfristig nicht lieferbar ist, herrscht in manchem Betrieb plötzlich Arbeitsmangel. Dürfen Arbeitgeber ihre Beschäftigten dann in (unbezahlten) Urlaub schicken? Zwei Fachanwälte geben Antwort.
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Geldanlage | | So investieren Sie jetzt in ihre erste Immobilie | | Wer von der Sicherheit einer Immobilie überzeugt ist, kann früh mit einer kleinen Eigentumswohnung anfangen. Beim Kauf der ersten Immobilie sollten allerdings einige Dinge berücksichtigt werden, die früher keine große Rolle spielten. Von Gastautor Andreas Görler
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Steuertipp | | Investitionsabzugsbetrug bei PV-Anlage: Privatnutzung geklärt | | Eine Voraussetzung für den Abzug eines Investitionsabzugsbetrags ist, dass der gekaufte Gegenstand im Jahr des Kaufs und im Jahr danach ausschließlich betrieblich genutzt wird. Doch gilt das nun auch beim Kauf einer PV-Anlage? Das Bundesfinanzministerium hat diese Frage jetzt beantwortet.
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| Themenschwerpunkt: Arbeitsschutz+Gesundheit+Berufskleidung | |
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| Nicht nur im Straßenbau | | | Berufskleidung: Sichtbarkeit bei der Arbeit geht vor | | Ständig wechselnde Einsatzorte gehören in vielen Handwerksberufen zum Tagesgeschäft. Doch die hohe Mobilität birgt Risiken: Auf Baustellen oder auch im Verkehrsbereich können unauffällig gekleidete Mitarbeiter leicht übersehen werden. Um die Erkennbarkeit zu erhöhen, werden Warnelemente bei Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhen immer wichtiger. Von Sabine Anton-Katzenbach
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Arbeitsschutz | | Bauen im Winter: So arbeiten Beschäftigte sicher | | Falsche oder fehlende Schutzausrüstung bringt Beschäftigte auf dem Bau unnötig in Gefahr – das gilt im Winter umso mehr. Die BG Bau erklärt, dass Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, und gibt Hinweise für ein sicheres Arbeiten bei Kälte.
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| | Arbeitskleidung nutzen, ohne sie zu kaufen | | Schmutzige Arbeitskleidung in den Wäschesammler werfen, den Feierabend genießen und am nächsten Morgen saubere Arbeitskleidung aus dem Schrankfach holen. Wie das geht? Mit allem Komfort: MEWA sorgt für Berufs- und Schutzkleidung – Holen, Waschen, Bringen und persönliche Ausstattungen für alle im Team inklusive.
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| | | Halter dieser Fahrzeuge haben laut einer Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft das höchste Risiko, dass ihr Auto geklaut wird:
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| HANDWERKERFRAGE DES TAGES | |
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| Für welches Jahr kann bis Ende Dezember noch eine freiwillige Steuererklärung abgegeben werden? | | A) 2017 B) 2018 C) 2020
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| | Metallbau im Bauhandwerk in Nordbayern sucht Nachfolger | | Renommierter Traditionsbetrieb im Bauhandwerk mit bestem Ruf und vollen Auftragsbüchern, mit umfangreichem Gebäudebestand, inkl. Maschinen, Inventar, Lager- und Auftragsbestand sowie Grundstücksflächen, bietet einem engagierten, verantwortungsvollen und ehrlichen Nachfolger die Möglichkeit zur Selbstständigkeit und für strategisches Wachstum. Jahresumsatz: 750.000 € Aktueller Auftragsbestand 500.000 € Mitarbeiter: 6-7 Kaufpreis: 895.000 €
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Anschrift: Holzmann Medien GmbH & Co. KG Gewerbestraße 2 86825 Bad Wörishofen Internet: www.holzmann-medien.de/datenschutz Ust-ID.Nr.: DE 129204092 Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRA5059 vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin: Holzmann Verlag GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer: Alexander Holzmann, Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRB5009 Telefon: +49 8247 354-01 E-Mail: [email protected]
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