| | Deubner Recht & Praxis | Sie sehen keine Bilder? Hier gelangen Sie zur Web-Ansicht. | | |
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| | | | Sehr geehrter Herr Do, aus der Praxis wissen Sie: Um Unterhalt wird auch deshalb so oft gestritten, weil die Umstände sich jederzeit ändern können. Wichtige Fragen zur Änderung von Unterhaltsregelungen hat der BGH geklärt: Wie können bereits titulierte Ansprüche bei neuen tatsächlichen Verhältnissen geändert werden? Etwa wenn das Kind studiert und eine Mithaftung des anderen Elternteils möglich ist. Und wer muss beweisen, wie hoch die jeweiligen Ansprüche sind? Erfahren Sie mehr zu dieser Entscheidung in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur | | |
Unterhalt: Änderung des Vollstreckungstitels und Beweislast | | Die Beteiligten eines Unterhaltsverhältnisses können im gegenseitigen Einvernehmen einen bestehenden gerichtlichen oder urkundlichen Unterhaltstitel außergerichtlich durch einen neuen Vollstreckungstitel ersetzen. Das hat der BGH entschieden. Die Richter klärten zudem die Beweislast bei der Haftung für Ansprüche volljähriger Kinder, die zur Zeit der Minderjährigkeit tituliert waren. Mehr erfahren | | |
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Informationspflichten von Preisvergleichsportalen | | Welche Informationspflichten haben Betreiber von Preisvergleichsportalen im Internet? Wenn dort nur Anbieter berücksichtigt werden, die bei einem Vertragsschluss eine Provision an den Portalbetreiber zahlen, muss hierüber erkennbar informiert werden, hat der BGH entschieden. Ein entsprechender Hinweis auf der Geschäftskundenseite eines Internetportals reicht nicht aus. Mehr erfahren | | |
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Vollstreckung von Arbeitszeugnissen aus Vergleich | Eine in einem gerichtlichen Vergleich protokollierte Formulierung, dass der Arbeitgeber ein Zeugnis auszustellen hat, das einer bestimmten Notenstufe entspricht, ist nicht vollstreckbar. Das hat das BAG entschieden. Damit der Inhalt eines Vergleichs hinreichend bestimmt und vollstreckungsfähig ist, muss ggf. der gesamte Inhalt des Zeugnisses konkret festgelegt werden. Mehr erfahren | |
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Müllfahrzeug vs. Tankstellenmast: Anteilige Haftung | Nachdem der Fahrer eines Müllfahrzeugs gegen den Preismast einer Tankstelle gefahren war, hat das OLG Hamm die Haftungsfrage geklärt. Demnach haftet der Fahrer wegen einer verringerten Durchfahrtshöhe des Masts für die Kollision zwar nur mit der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs. Jedoch erhöht das Entfernen des Fahrzeugs und das zurechenbare Eingreifen eines Dritten seine Haftungsquote. Mehr erfahren | |
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