Newsletter für Betriebsräte: BAG: Wann Duschzeiten zur Arbeitszeit gehören
|
Liebe Leserinnen und Leser,
| | nach dem Aus der Ampel fragen sich viele: Was wird jetzt aus den geplanten Gesetzesvorhaben? Wir haben Euch einen Überblick zu den wichtigsten Gesetzentwürfen zusammengestellt. Wie kommuniziert Ihr eigentlich mit Eurer Belegschaft? Sicher kennt Ihr das Problem: Viele Kolleginnen und Kollegen arbeiten nicht vor Ort oder sind schwer erreichbar. Hier hilft die meinBR-App. Wie sie funktioniert, zeigen wir Euch in einer gratis Info-Veranstaltung am 28.11. oder 09.12.2024. Mehr Infos gibt es hier!
| |
Viel Freude beim Informieren! Herzliche Grüße Leslie Apelt REDAKTION
|
|
| |
Arbeits- und Sozialpolitik Ampel-Aus: So geht es weiter Der Fahrplan für die Neuwahlen am 23.2.2025 steht. Doch was wird aus den geplanten Gesetzesvorhaben? Rentenpaket, Online-Betriebsratswahlen, Beschäftigtendatenschutz – welche Projekte bleiben bestehen, welche drohen zu scheitern? Ein Überblick über die nächsten Schritte.
| Betriebsratswahl Stützunterschriften: Heraus­forderung für Wahlbewerber Wer für den Betriebsrat kandidieren will, muss als erstes einige Kolleginnen und Kollegen überzeugen, denn ein Wahlvorschlag ist nur mit Stützunterschriften aus der Belegschaft gültig. Nur bei kleinen Betrieben entfällt die Anforderung. Einige Regeln sind zu beachten.
|
| |
Facebook Kündigung wegen Bedrohens gewerkschaftlich engagierter Kollegen ist rechtmäßig Die Kündigung eines Straßenbahnfahrers, der in einem Beitrag mit einer Fotomontage in einer privaten Facebook-Gruppe Kollegen bedroht hatte, die sich bei der Gewerkschaft ver.di engagieren, ist wirksam. Darin liege zugleich eine konkrete und nachhaltige Störung des Betriebsfriedens – so das Arbeitsgericht Berlin.
| Arbeitszeit BAG: Wann Duschzeiten zur Arbeitszeit gehören Körperreinigungszeiten zählen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. Das BAG hat entschieden, dass Beschäftigte, die sich bei der Arbeit stark verschmutzen, Anspruch auf bezahlte Reinigungszeit haben, bevor sie den Betrieb verlassen. Unser Experte Max Gnann erläutert in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 11/2024 das Urteil und worauf Betriebsräte achten sollten.
|
| |
Aus »Computer und Arbeit« Dienstpläne – 11 Fragen zum Datenschutz Dienst- und Schichtpläne sind notwendig, um Arbeitsabläufe zu organisieren, beinhalten aber auch personenbezogene Daten. Welche Informationen dürfen verarbeitet werden und wer erhält Zugriff darauf? 11 Fragen beantwortet Michael Fleischmann in »Computer und Arbeit« 11/2024.
| meinBR-App Moderne BR-Kommunikation – zeitgemäß und effizient Das Schwarze Brett war lange eine bewährte Methode für den Austausch zwischen Betriebsrat und Belegschaft. Doch in einer digitalisierten Welt gibt es bessere Wege: Eine innovative App, die einen unkomplizierten Austausch ermöglicht – überall und jederzeit. Die meinBR-App hilft, wichtige Infos schnell, sicher und direkt zu teilen.
|
| |
| | | | Ratgeber für Beruf - Praxis - Studium
|
|
| Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen
|
|
|
| | |
| |
Wolfgang Däubler
| |
Arbeitsrecht
| |
Ratgeber für Beruf - Praxis - Studium
| |
| |
|
|
| |
|
| |
Peter Wedde
| |
Arbeitsrecht
| |
Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen
| |
| |
|
|
| |
| |
|
|
| |
| |
Impressum: Bund-Verlag GmbH Emil-von-Behring-Str. 14 60439 Frankfurt/Main Postanschrift: Bund-Verlag GmbH, 60424 Frankfurt am Main Web: w w w. bund-verlag. de E-Mail: [email protected] Tel.: +49 69 79 50 10-0 Geschäftssitz: Frankfurt/M. HR B 29521 AG Frankfurt/M. DE 811884906 Redaktion: Leslie Apelt Verantwortlich für den Inhalt: Irmgard Schmalix Geschäftsführer: Jürgen Scholl
|
| |
Copyright © 2024 Bund-Verlag GmbH Newsletter abbestellen | |
|
|