Amazon bewirbt Private Labels direkt neben Marken-Angeboten / Verschärfte Bild-Richtlinien Beauty und Kosmetik / Rechtssicheres Verkaufen auf dem Marketplace / Amazon entdeckt seine Pakete als Werbefläche
AMAZON MARKETPLACE
Amazon bewirbt Private Labels direkt neben Marken-Angeboten: „Lieber Kunde, willst Du wirklich das Produkt dieser alteingesessenen Marke kaufen, oder nicht doch lieber das von unserer Amazon-eigenen Marke?“ – Diese Frage stellt Amazon aktuell offenbar implizit den eigenen Kunden in den USA. So verweist das Unternehmen beispielsweise neben Feuchttüchern von Pampers auf „vergleichbare Produkte unserer Marken“, wie Amazon-Berater Otto Kelm entdeckt hat. OMR-Recherchen zeigen außerdem, dass das Feature offenbar auch in Deutschland eingeführt werden soll. >>>Online-Marketing-Rockstars
Verschärfte Bild-Richtlinien für Beauty- und Körperpflege: Amazon hat seinen Marktplatzhändlern eine weitere "Richtliniendurchsetzung bei verbotenen Hauptbildern" für Oktober 2018 angekündigt. Dieses Mal sind die Kategorien Beauty, Premium Beauty, Drogerie und Elektronische Geräte für die Körperpflege betroffen. >>>Internetworld
Urteil: Amazon muss gebrauchte Artikel klar kennzeichnen. Wenn der Onlinehändler Amazon gebrauchte Artikel anbietet, dann muss er sie auch ganz klar so kennzeichnen. Das hat das Landgericht München I entschieden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte Amazon auf Unterlassung verklagt. Grundlage der Klage war der Hinweis eines Verbrauchers, der ein gebrauchtes Smartphone bei Amazon entdeckt hatte, das nicht eindeutig als gebraucht gekennzeichnet war. >>>Spiegel Online
US-Händler verlieren Lust am Marketplace: 38 Prozent der US-Händler auf dem Amazon Marketplace machen sich Sorgen, dass Amazon selbst ihnen als Konkurrent gegenüber tritt, ein Drittel der Händler finden die Marktplatz-Gebühren auf Amazon zu hoch und 25 Prozent fürchtet sich vor Account-Sperren durch Amazon. Das geht aus einer Studie von Feedvisor hervor. Aufgrund dieser Sorgen steigt die Anzahl der Amazon-Händler, die auf Walmart.com, ebay oder anderen Kanälen zweite oder dritte Standbeine für ihre Geschäft suchen. >>>digiday
AMAZON EXPERTS
Rechtssicher Verkaufen auf Amazon Marketplace: Nahezu täglich gibt es neue Gerichtsentscheidungen zu Fragen, die den Verkauf auf dem Amazon Marketplace betreffen. Rechtsanwalt Steffen Morawietz fasst die fünf häufigsten rechtlichen Fragestellungen für Verkäufer auf Amazon Marketplace zusammen. Teil 1 seines Beitrags dreht sich um Rechtstexte und Widerrufsbelehrung. >>>AmazonWorld Convention Experten-Blog
SEMINAR
Amazon - Einsteigen & Durchstarten: Große Umsätze erwarten Händler und Marken auf Amazon, der Einstieg aber stellt eine nicht zu unterschätzende Hürde dar. Damit Ihnen der Start auf Amazon glückt, erklärt Ihnen Michael Frontzek von MiToU am 26./27. September in Köln alles, was Sie wissen müssen. >>>noch 6 Plätze frei
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AMAZON BUSINESS
Das Amazon-Paket als Werbefläche: Einem Bericht der "New York Times" arbeitet Amazon gemeinsam mit einigen großen US-amerikanischen Marken wie General Mills, Levi's und AT&T an einem Pilotprojekt für ein neues Marketing-Konzept. Dabei wird die Werbung der beteiligten Marken direkt auf Amazon-Pakete gedruckt, die in einen bestimmten Postleitzahlen-Bereich geschickt werden. Bisher nutzte Amazon seine Pakete nur als Werbefläche für eigene Produkte und Services - das scheint sich offenbar zu ändern. >>>engadget
EU-Quote für Netflix und Amazon kommt: Die Richtlinie, laut der Streamingdienste wie Netflix und Amazon Prime mindestens 30 Prozent ihres Inhalts aus der EU beziehen müssen, soll noch im Dezember in trockenen Tüchern sein. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dann 20 Monate Zeit, um die Regeln in nationales Recht zu übertragen, haben dabei aber einen gewissen Gestaltungsspielraum. >>>Futurezone.at
Kostenloser Streaming-Service von Amazon? Kommt er nun oder kommt er nicht, der kostenlose Prime-Video-Ableger von Amazon? Die Antwort darauf scheint "jein" zu sein. Nachdem es im vergangenen Herbst Gerüchte gab, Amazon würde an einer kostenlosen, aber dafür werbefinanzierten Variante von Prime Video arbeiten, dementierte das Unternehmen die Meldungen umgehend. Doch ein Bericht von The Information bringt nun wieder Bewegung ins Thema. >>> Amazon Watchblog
Angriff auf den indischen Markt: Amazon macht erneut Anstalten, den indischen Markt zu erobern. Nachdem Konkurrent Walmart dem Bezos-Konzern den indischen Marktplatz Flipkart vor der Nase weggeschnappt hat, versucht Amazon es jetzt anders: Einerseits will das Unternehmen den indischen Payment-Anbieter Tapzo erwerben. Andererseits hat Amazon seine in Indien zugängliche Seite jetzt mit einer Hindi-Variante ausgestattet, um den den größten Teil der indischen Bevölkerung, der kein Englisch spricht, besser zu adressieren. >>> Tamebay>>>The Verge
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Facts, Figures und HandlungsempfehlungenSEA auf Bing - so geht's!Wer an SEA denkt, denkt vor allem an Google. Und vergisst dabei weitere lohnenswerte Optionen: Bing bietet inzwischen eine durchaus relevante Reichweite. In diesem Whitepaper erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Facts und Figures zu Bing, den Werbemöglichkeiten mit Bing Ads und einen Ausblick, welche Themen im Search-Bereich – nicht nur bei Bing – für Werber relevant werden. >> zum Download
AMAZON ZAHLEN
Eine Billion US-Dollar war Amazon gestern vorübergehend an der Börse wert. Der Marktplatz ist nach Apple das zweite US-Unternehmen, das diesen Wert geknackt hat. >>>Wirtschaftswoche
Ihr Kontakt zu uns Neue Mediengesellschaft Ulm mbH, Büro München, Bayerstr. 16a, 80335 München Registergericht Ulm HRB 1429, Ust-IdNr.: DE147033675 Geschäftsführer: Dr. Günter Götz, Florian Ebner Telefon: +49 (89) 741 17-0, Telefax: +49 (89) 741 17-101 E-Mail: [email protected] Redaktion: Ingrid Lommer Mediaberatung: Tillmann Kamenz [email protected] +49 (89) 741 17-283