Amazon will in den HDE eintreten, Ceconomy plant einen Online-Marktplatz, das Landgericht Frankfurt stoppt Uber in Deutschland, Net-a-Porter startet einen Online-Shop für nachhaltige Mode und der BGH sagt: Online-Händler brauchen keine Hotline.
NEWS
Ceconomy plant Online-Marktplatz: Die MediaSaturn-Mutter plant den Einstieg ins Marktplatz-Business. Das geht aus aktuellen Unterlagen hervor, die gestern zum Abschluss des Geschäftsjahres 2018/2019 (Ende: 30. September) veröffentlicht wurden. Demnach will Ceconomy durch eine Marktplatz-Strategie das Online-Sortiment erweitern, die Zahl der Lagereinheiten erhöhen und die Warenverfügbarkeit steigern. Geplant ist nach eigenen Angaben, dass der Online-Marktplatz in Deutschland im Mai 2020 an den Start gehen soll. >>>Neuhandeln.de
Amazon will HDE-Mitglied werden: Der Handelsverband HDE führt mit Amazom Gespräche über eine Mitgliedschaft. Ein schwieriger Spagat für die Interessenvertretung und für den US-Giganten. >>>Lebensmittel Zeitung (für Abonnenten)
Landgericht Frankfurt stoppt Uber in Deutschland: Der Taxischreck darf in Deutschland erst einmal keine Fahrten mehr anbieten. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Es sieht in dem aktuellen Geschäftsmodell von Uber mehrere Wettbewerbsverstöße und gab einer Unterlassungsklage der Vereinigung Taxi Deutschland statt. >>>Internetworld.de
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H&M probiert sich online aus: Das H&M LAB Deutschland launcht mit hmlab.de einen Online-Pop-Up Shop, um eigene Innovationsprojekte zu kuratieren. Der Auftakt steht im Zeichen der Individualisierung von Mode. Wie bereits gestern berichtet, können Kunden maßgeschneiderte Herrenhemden in verschiedenen Farben und Styles bestellen. >>>per Mail
Helpling kauft Book-a-Tiger: Die beiden Putz-Dienstleister Helpling und Tiger Facility Services schließen sich zusammen. Künftig will Helpling auch Büros reinigen. >>>Handelsblatt.com
Was tun, nach dem Dekret der Aufsichtsbehörden zu Google Analytics? Die Positionen der Aufsichtsbehörden von 14 Bundesländern sind klar: Der Einsatz von Google Analytics erfordert die vorherige Einwilligung der Website-Besucher. Dieser Leitfaden geht auf folgende Themen ein:
Aktuelle rechtliche Lage Unterscheidung von Einwilligungspflicht für Cookies und für Tracking Rettung Cookie-less Tracking? Konsequenzen bei Google Analytics versus etracker Analytics
Amazon veröffentlicht erstmals Steuern und Abgaben in Frankreich: In der Regel gibt der US-Versandhändler Amazon keine Auskunft über seine Steuern und Abgaben. Doch nun hat er in Frankreich erstmals eine Summe veröffentlicht: Im vergangenen Jahr zahlte er nach eigenen Angaben rund 250 Millionen Euro Steuern und Sozialabgaben. Damit trage Amazon "zum französischen Sozialmodell bei", betonte der Konzern, der weltweit Umsätze von 233 Milliarden Dollar und zehn Milliarden Dollar Gewinn erwirtschaftet. >>>Täglicher Anzeiger Holzminden
Net-a-Porter startet Online-Shop für nachhaltige Labels: Der Luxusmode-Online-Händler Net-a-Porter will unter dem Namen "Net Sustain" Marken und Produkte bündeln, die sich dem Thema Sustainability verschrieben haben. Start ist der 13. Januar 2020. Das Portfolio umfasst zunächst 45 Modemarken und 30 Beauty-Brands. >>>Textilwirtschaft.de (für Abonnenten)
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EuGH: Airbnb ist kein Immobilienmakler: Airbnb als Betreiber einer Vermittlungsplattform für Unterkünfte braucht laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs keine Maklerlizenz. Airbnb sei als Dienst der Informationsgesellschaft einzustufen und falle damit unter die E-Commerce-Richtlinie der EU, entschied der EuGH. >>>Heise.de
Showroomprivé-Gründer kaufen Sonia Rykiel: Das bekannte französische Modehaus Sonia Rykiel soll knapp fünf Monate nach seiner Auflösung wieder auferstehen und "neu erstrahlen". Die Brüder Eric und Michaël Dayan, Gründer des Online-Shoppingclubs Showroomprivé, kauften die Marke, die Lagerbestände und das Archiv von Sonia Rykiel. >>>Fashion United
Amazon ist die wichtigste Plattform im Online-Handel. Doch wie nutzen Verkäufer, Wiederverkäufer und Hersteller den Marktplatz optimal? Detaillierte Einblicke in erfolgreiche Strategien erhalten Sie auf der AmazonWorld Convention von ausgewählten Experten. Die Fachkonferenz findet am 11. und 12. März 2020 parallel zur Internet World EXPO in München statt. Jetzt anmelden und mit Code AWC20iwnl exklusive Sonderkonditionen sichern! >> Ticket sichern
BACKGROUND
BGH: Online-Händler brauchen keine Telefon-Hotline: Online-Händler müssen für ihre Kunden schnell erreichbar sein - dabei können die Unternehmen aber auch auf andere Kommunikationswege als die klassische Hotline setzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Die Richter wiesen eine Klage der Verbraucherzentralen gegen Amazon ab. (Az. I ZR 163/16) >>>Internetworld.de
Regierung will Warenvernichtung erschweren: Die Bundesregierung will im kommenden Jahr eine sogenannte Obhutspflicht für den Umgang mit Retouren und nicht verkaufter Neuware einführen. Dadurch soll die Vernichtung von Produkten durch Händler verringert werden. >>>NDR-Pressemitteilung
Das Geschäft der B2B-Marktplätze: Der Einkauf auf Online-Marktplätzen wird auch im B2B-Geschäft immer beliebter. Nach Conrad Electronic hat die Metro-Gruppe nun ebenfalls einen eigenen B2B-Marktplatz gestartet. >>>Internetworld.de
Online-Shopping wird stationären Handel überflügeln: Zwei Drittel der Deutschen (67 Prozent) kaufen mindestens einmal pro Monat online ein; jeder fünfte Verbraucher (20 Prozent) sogar einmal pro Woche oder noch häufiger. Damit erreicht der Online-Handel in puncto Kauffrequenz mittlerweile fast das gleiche Niveau wie der stationäre Einzelhandel (außer Lebensmitteleinkäufe). >>>ibusiness.de
Smart Bidding ist der SEA-Trend 2020: Was bringt das neue Jahr für das Suchmaschinenmarketing (SEA)? 2020 wird Smart Bidding ein wichtiges Thema sein. Dabei ist es vor allem wichtig, sich konkrete und realistische Kampagnenziele zu setzen. Auch stetiges Beobachten und Optimieren ist ein Muss. >>>Internetworld.de
In eigener Sache - der INTERNET WORLD BUSINESS Shop-Award 2020 ist gestartet: Zum zehnten Geburtstag des E-Commerce-Preises haben wir das Konzept komplett überarbeitet. Eingereicht werden können Shops in den fünf neuen Hauptkategorien Produktinszenierung, Beratung, Kanalverknüpfung, Service und innovative Geschäftsmodelle. Dazu gibt es B2B als eigene Kategorie und die vier Sonderkategorien "Bester Amazon-Shop", "Beste Suchmaschinen-Strategie", "Beste Social-Media-Strategie" und "Beste Verpackung". Unterstützt wird der Award von unseren Sponsoren bestIT, Oxid eSales, parcelLab und PVS Gruppe. Die Einreichungsfrist endet am 17. Januar 2020. >>>zur Einreichung / IWB-Artikel
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ZAHL DES TAGES
Amazon hat seinen 1.000 Locker aufgestellt. Damit hat sich die Zahl der eigenen Paketabholstationen innerhalb von zwei Jahren verfünffacht. Auch Platzhirsch DHL rüstet auf. Der Wettlauf um die Paket-Schließfächer hat begonnen. >>>Wiwo.de
GEHÖRT
"Wir wollen auf einen Onlineumsatz & Cross-Channel von 500 Millionen Euro plus noch mal 500 Millionen Marktplatzgeschäft kommen." Stephan Fanderl, Vorstandschef von Galeria Karstadt Kaufhof, hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass das mit dem E-Commerce im eigenen Haus doch noch irgendwann etwas wird. Aber zu Weihnachten darf man ja auch mal Wünsche äußern. >>>Handelsblatt.com
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