guten Morgen aus München! Es klingt schlimmer, als es ist, und doch ist es eine Zeitenwende: Bei Amazon in den USA können Verbraucher nicht mehr generell kostenlos retournieren. Wer sein Paket in einen UPS-Laden trägt, obwohl eine Filiale von Whole Foods, Amazon Fresh oder Kohl's näher wäre, muss künftig einen US-Dollar bezahlen. Mal schauen, was als nächstes kommt. Einen guten Start in die Woche! Daniela Zimmer Redaktion INTERNET WORLD
NEWS
Was Versandhaus-Milliardär Michael Otto an Deutschlands Warenhäusern zu mäkeln hat: Der Unternehmer erklärt im Gespräch, warum Amazon so stark ist, was Karstadt und Kaufhof falsch gemacht haben und wie die Innenstädte noch zu retten sind. >>>Handelsblatt.com
Ortovox startet Onlineshop für aufbereitete Produkte und B-Ware: Mit dem neuen Second Life-Onlineshop, einer Plattform, die aufbereitete Produkte und B-Ware zum Kauf anbietet, möchte Ortovox dazu beitragen, die Nutzungsdauer eines Produkts zu verlängern. >>>Internetworld.de
Picnic holt mehr Eigenmarken ins Sortiment: Der Lieferdienst Picnic setzt verstärkt auf seine Handelsmarke. Auch in Deutschland will Handelsmarkenchefin Tettje Halbertsma das Sortiment ausbauen. Edeka-Eigenmarken sollen dafür teilweise weichen. >>>Lebensmittel Zeitung
Flaschenpost kombiniert erstmals AutoStore-Systeme für gekühlte und ungekühlte Ware: Das E-Commerce-Unternehmen Flaschenpost hat Hörmann Intralogistics mit der Errichtung eines Micro-Fulfillment-Centers am Standort Langenfeld beauftragt. Eine Aufteilung dieses Behälter-Lagers in zwei Temperaturzonen ermöglicht es, Trocken- und Kühlware für einen Auftrag zu picken. >>>Logistik-Heute.de
Samwer-Investment Econos wird eingestellt: Über die Plattform von Econos können sich Kleinanleger an Wäldern und Solarparks beteiligen. Dann rügte die Finanzaufsicht das Modell – mit schweren Folgen für das Fintech. >>>Business Insider
INTERNATIONAL
Amazon stoppt bedingungslose kostenlose Retouren: Jahrzehntelang hat Amazon ungewollte Bestellungen kostenfrei zurückgenommen. Jetzt schränkt der E-Commerce-Riese den Service (ein wenig) ein: Künftig sollen Rückgaben von Artikeln in UPS-Filialen einen US-Dollar kosten, wenn eine Filiale von Whole Foods, Amazon Fresh oder Kohl's näher an der Lieferadresse liegt. >>>CNN.com
AO beendet das Jahr mit vierten Erhöhung der Gewinnerwartung: Bei dem britischen Weiße-Ware-Versender wirkt das Kostensenkungsprogramm: Die Gewinnprognose wurde zum vierten Mal seit angehoben. Das Unternehmen erwartet, dass der bereinigte Gewinn für das am 31. März endende Geschäftsjahr am oberen Ende der Prognosespanne von 37,5 bis 45 Millionen Pfund liegen wird. >>>Reuters.com
Alibaba-Großinvestor verkauft Aktien im Milliarden-Wert: Zu relativ niedrig wirkenden Kursen hat ein langjähriger Alibaba-Investor recht konsequent seinen Bestand an Anteilen am chinesischen E-Commerce-Giganten verringert. Alibaba-Aktien im Gesamtwert von rund 7,2 Milliarden Dollar hat Masayoshi Sons japanische Beteiligungsgesellschaft Softbank allein dieses Jahr bislang abgestoßen. >>>Der Aktionär
BACKGROUND
B2B-Shopbetreiber beklagen aufwändiges Marketing: Die nicht-technischen Aspekte des Onlineshop-Betriebes sind derzeit für B2B-Hersteller bei Direct-to-Consumer (D2C) am aufwändigsten. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor. >>>OnetoOne.de
Online-Umsatz mit Medikamenten steigt auf 1,21 Milliarden Euro: Der Online-Umsatz mit Medikamenten ist während der Covid-19-Pandemie deutlich gestiegen, zeigen Zahlen des bevh. Vor allem Senioren kaufen immer häufiger Medikamente im Internet. >>>Forschung-und-wissen.de
So schlägt sich der deutsche PayPal-Klon Giropay: Geld an Freunde schicken und per Blitzüberweisung einkaufen: PayPal hat Bezahlen per App groß gemacht. Die deutschen Banken ziehen mit Giropay nach. Wie schneidet das Pendant im direkten Vergleich ab? >>>Spiegel.de
LG Berlin hält einen Bestellbutton für zwei separate Verträge für nicht ausreichend: Die durch die Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) am 13.6.2014 europaweit eingeführte Button-Lösung schreibt seit August 2012 vor, dass der Bestellbutton mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung zu versehen ist. Das LG Berlin entschied nun (Urt. v. 23.3.2023 – 67 S 9/23) , dass zwei unterschiedliche, eindeutig beschriftete Bestellbuttons erforderlich seien, wenn ein Verbraucher in einem Bestellvorgang zwei unterschiedliche Verträge abschließe. >>>Shopbetreiber-Blog.de
ZAHL DES TAGES
1,3 Millionen US-Dollar hat Amazon-CEO Andy Jassy 2022 an Gehalt bekommen. Im Jahr zuvor erhielt er noch Aktienzuteilungen im Wert von fast 212 Millionen Dollar. >>>Business Insider
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