MediaMarktSaturn spart Personal in der Verwaltung ein, Baur feiert 20 Jahre E-Commerce, Amazon plant ein zweites Verteilzentrum in Schleswig-Holstein und Amazon wächst beim Umsatz und bleibt trotzdem hinter den Erwartungen zurück.
NEWS
MediaMarktSaturn streicht Hunderte Stellen: Bereits im März dieses Jahres kamen erste Spekulationen auf, nun gab es die Bestätigung: Bei MediaMarktSaturn fallen mehrere Hundert Stellen weg. Die Arbeitsplätze betreffen die Verwaltung der Elektrohandelskette. Mit dem Einschnitt will das Unternehmen vor allem Kosten sparen, um weiterhin im harten Konkurrenzkampf mit Amazon und Co. mithalten zu können. >>>Onlinehaendler-News.de
Baur feiert 20 Jahre E-Commerce: Im Jahr 1999 ging der damalige Baur-Katalog online. Seitdem hat sich das Versandhaus zu einem erfolgreichen Händler im digitalen Zeitalter gewandelt. >>>NP Coburg
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Amazon plant zweites Verteilzentrum in Schleswig-Holstein: Der Logistik-Riese Amazon will Schleswig-Holstein schneller erobern als bisher gedacht: Nach Informationen von KN-online plant der weltgrößte Online-Händler in der Gemeinde Nützen (Kreis Segeberg) den Bau eines zweiten Verteilzentrums in Schleswig-Holstein. >>>KN-Online.de
So funktioniert die Online-Videoberatung von Saturn: Seit Frühjahr bietet die MediaMarktSaturn-Gruppe ihren Kunden einen neuen Multichannel-Service an. So können Kunden im Online-Shop der Vertriebsmarke Saturn eine interaktive Video-Beratung starten, wenn sie sich neue Technik anschaffen wollen, bei der Suche nach dem passenden Gerät aber noch Hilfe benötigen. Neuhandeln.de hat den Reality-Check gemacht und jetzt die Anwendung getestet. >>>Neuhandeln.de
Werbeeinschränkungen für Viagogo: Die Ticketbörse wirbt gern mit Hinweisen wie "ausverkauft" oder "wenige Tickets verfügbar". Laut OLG München ist das irreführend. >>>Heise.de
Folgende Ausgangssituation fand die OSF bei einem Hersteller für Konsumgüter vor:
Der veralteten, ineffizienten E-Commerce-Plattform fehlt es an Skalierbarkeit und StabilitätKeine Funktion "Abholung im Store"; keine vernetzte Erfassung der Kundenaktivitäten on- und offlineE-Commerce, Service und Marketing nicht integriert; keine personalisierte KundenkommunikationWie die Lösung und Umsetzung von OSF aussah und welche Technologien eingesetzt wurden, lesen Sie in der Case Study. >> Jetzt kostenlos downloaden
INTERNATIONAL
Amazon bleibt hinter den Erwartungen zurück: Hohe Kosten für die Umstellung von Warenlieferungen für Prime Kunden drücken bei Amazon auf den Gewinn. Für das zweite Quartal 2019 meldet der E-Commerce-Riese nur einen marginalen Anstieg des Nettoergebnisses von 2,5 Milliarden Dollar aus dem Vorjahr auf nun 2,6 Milliarden Dollar. Die Umsätze im eigenen Handelsgeschäft legten mit 14 Prozent auf 31,1 Milliarden Dollar wieder stärker zu. Das Marktplatzgeschäft wuchs um 23 Prozent. Im internationalen Handel stiegen allerdings die Verluste und AWS wächst langsamer. >>>Handelsblatt.com / Exciting Commerce
eBay legt mit eigenem Versandservice nach: Ebay hat mit „Managed Delivery“ einen eigenen Paketdienst angekündigt. Im Rahmen des neuen Services sollen auch Logistikzentren eingerichtet werden, in denen Seller ihre Waren lagern können. >>>t3n.de
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Babyshop sammelt 15,5 Millionen Euro ein: Neue Finanzierungsrunde für den skandinavischen Online-Händler für Babybedarf. Christina Stenbeck und Verdane Capital investieren erneut in das Startup, dessen Umsatz mit 106 Millionen Euro zuletzt unter den Erwartungen lag. >>>Exciting Commerce
BACKGROUND
Das Ortlieb-Urteil und die Folgen: Das BGH-Urteil im Fall "Ortlieb gegen Amazon" hat auch Auswirkungen auf andere Online-Händler. Sofern sie bei Google für die Produkte eines bestimmten Herstellers unter Verwendung dessen Marken werben, müssen sie zukünftig sicherstellen, dass auch auf der im Angebot verlinkten Seite ausschließlich Produkte dieses Herstellers angeboten werdent. Anderenfalls riskieren sie, wegen einer Markenrechtsverletzung belangt zu werden. >>>Handelsblatt.com
Online-Beschwerdestelle für ungerechtfertigtes Geoblocking: Online-Händler müssen den Verbrauchern in der ganzen EU in vielen Bereichen zu gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren. Dies sieht die im Dezember in Kraft getretene Verordnung gegen ungerechtfertigtes Geoblocking im grenzüberschreitenden E-Commerce vor. Stoßen Verbraucher trotzdem beim Online-Einkauf in anderen Mitgliedsstaaten auf derartige Blockaden, können sie diese nun bei der Bundesnetzagentur melden und sich dort auch über ihre Rechte informieren. >>>Heise.de
Studie: Marken müssen Omnichannel beherrschen, können es aber nicht: 85 Prozent von 2.000 weltweiten Konsumenten gaben in einer gemeinsamen Umfrage des Chief Marketing Officer Council und Pitney Bowes an, dass sie am liebsten digital und stationär mit Marken interagieren. Doch nur 13 Prozent der Befragten glauben, dass die Marken diese Erwartungen erfüllen. >>>Campaignlive.com
Firmen wie Amazon sind nicht nur Innovationstreiber in der E-Commerce-Branche, sondern auch dafür bekannt, dass Kundenorientierung und die Bedürfnisse der Verbraucher im Vordergrund stehen. Dieser Ratgeber beleuchtet wichtige Bereiche, in denen Amazon im Onlinehandel dominiert, nämlich individuell zugeschnittene Produktempfehlungen und Kundenbewertungen. Er weist auch auf neue Themen hin wie z. B. Content Commerce und Shoppable Content, ein Bereich in dem Shopbetreiber sich stark von der Konkurrenz abheben können. >> Jetzt kostenlos downloaden
ZAHL DES TAGES
2.046 Euro hat der durchschnittliche skandinavische Shopper im vergangenen Jahr online ausgegeben. Damit liegt Nordeuropa an der Spitze der besten E-Commerce-Spender, ermittelte die Ecommerce Foundation. >>>Fashion United
GEHÖRT
"Ich bin sehr skeptisch, ob sich nach dem 16. August etwas Gravierendes für Amazon-Seller ändert. In den AGB steht zwar jetzt, dass Amazon sofortige Sperrungen gegenüber dem betroffenen Händler begründen muss - aber wie hilfreich und ausführlich diese Begründung sein muss steht da nicht. Wenn es so läuft, wie bei der aktuellen Suspendierungs-Welle, dann bekommen die Händler zwar jetzt eine Erklärung - zum Beispiel, dass ihr Konto mit einem bereits gesperrten Account in Verbindung steht - aber die hilft dem Händler ja nicht weiter. Diese Schwammigkeit zieht sich leider durch alle Vereinbarungen, die das Bundeskartellamt bei Amazon 'erstritten' hat, wenn man das so nennen kann."Michael Atug, Geschäftsführer von MAW.de und Gründer der Händler-Gruppe Multichannel-Rockstars auf Facebook, würde sich vom Bundeskartellamt mehr Klarheit in Sachen Amazon wünschen. Andere Branchenexperten urteilten in einer Internetworld-Umfrage milder. >>>Internetworld.de
Der INTERNET WORLD CONGRESS am 23. und 24. Oktober 2019 in München ist die strategische Konferenz zu den Trends im Onlinehandel bis hin zu der digitalen Entwicklung am POS. Der Kongress gibt einen umfassenden Überblick zu Themen wie Omnichannel, Künstlicher Intelligenz und Augmented Reality. Die Konferenz richtet sich an die Entscheider im E-Commerce. Jetzt anmelden und bis 27. August Early-Bird Ticket sichern! >> Jetzt anmelden
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