Sehr geehrter Herr Do, das Thema betriebliche Altersvorsorge hat es in sich - nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für die Unternehmen. So muss für Pensionsrückstellungen der gesetzliche Rechnungszinsfuß beachtet werden - ein typisierter Zinssatz, der eigentlich realistische Renditechancen widerspiegeln sollte. Mit 6 % ist das aber nicht mehr der Fall - meint das Finanzgericht Köln. Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht am Zug. Die steuerlichen Auswirkungen könnten immens sein. Unser Newsletter informiert Sie genauer! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |