| | | Gesundheit in besten Händen. | |
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| Sehr geehrter Herr achternaam, freuen Sie sich mit der nächsten Ausgabe unseres Newsletters auf ein frisches Design und eine spannende Themenauswahl mit den Schwerpunkten Leistungen, Service und Prävention. Mit dem neuen GESUNDNAH-Newsletter informieren wir Sie ab sofort noch regionaler, vielseitiger und persönlicher. Bleiben Sie mit dem monatlichen Update ganz NAH dran an Ihrer Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen Ihre AOK Baden-Württemberg P. S. Wenn Sie den GESUNDNAH-Newsletter nicht beziehen möchten, dann nutzen Sie einfach den Link „Newsletter abbestellen“ unten. |
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| Pflege: Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen |
Pflegebedürftige mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag können Guthaben aus den Vorjahren nutzen. Es gelten aber Fristen. |
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| Gesund werden mit Programmen der AOK |
Steigern Sie Ihre Fitness, lassen Sie die Pfunde purzeln, bauen Sie Stress ab: Die AOK-Online-Programme helfen dabei. |
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| Faktenboxen: Hilfe und Orientierung in Gesundheitsfragen |
Ob Röntgen, Impfen oder Ultraschall: Die AOK-Faktenboxen informieren über viele Gesundheitsthemen. |
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| Aktuelle elektronische Gesundheitskarte (eGK) |
Legen Sie immer Ihre aktuelle elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim Arzt vor. Alte Karten sind nicht mehr gültig. |
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| Neue Funktionen für App „AOK Schwanger“ |
Die AOK hat ihre App für Schwangere ausgebaut. Neue Coaching-Angebote und Tools erleichtern werdenden Müttern den Alltag. |
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| Eine Information der AOK Baden-Württemberg Verantwortlich für die Landesseiten: AOK Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Hauptverwaltung Presselstraße 19 70191 Stuttgart Telefon: 0800 2652965 (kostenfrei innerhalb Deutschlands) 0049 711 12853-801 (kostenpflichtig aus dem Ausland) Fax: 0711 2593-100 E-Mail: info@bw.aok.de Vertretungsberechtigt: Dr. Christopher Hermann Vorsitzender des Vorstandes der AOK Baden-Württemberg Zuständige Aufsichtsbehörde Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Schellingstr. 15 70174 Stuttgart Für die Inhalte der lokalen Seiten ist die jeweilige AOK-Bezirksdirektion in Baden-Württemberg verantwortlich |
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