Das neue “Bürgergeld-Gesetz” wurde nunmehr beschlossen. Die einzelnen Teile davon werden zum ersten Januar 2023 und zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Das bedeutet, dass das Bürgergeld-Gesetz in zwei zeitlichen Abschnitten umgesetzt wird. Was aber ändert sich für Leistungsbeziehende? Alle Änderungen in der kommentierten Übersicht. |