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| In eigener Sache: LebensForum 1/2024 im Druck
Augsburg (ALfA). Die Ausgabe 1/2024 der von der ALfA herausgegebenen vierteljährlich erscheinenden populärwissenschaftlichen Zeitschrift „LebensForum“ befindet sich im Druck. Nach dem im Februar erschienenen „LebensForum Spezial“ zur Reproduktionsmedizin und Geburtshilfe erscheint demnächst die erste reguläre Ausgabe des Jahres. Titelthema ist das bevorstehende 75-jährige Jubiläum des Grundgesetzes am 23. Mai. Weitere Themen sind das sensationelle Urteil des Obersten Gerichtshofs des US-amerikanischen Bundesstaates Alabama, mit dem die Höchstrichter erstmals die Personenrechte von künstlich erzeugten Embryonen anerkannten. Auch mit der Aufnahme der „garantierten Freiheit, einen Schwangerschaftsabbruch“ durchführen zu lassen in die französische Verfassung befasst sich die kommende Ausgabe. Nicht fehlen darf natürlich der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf, mit dem die Bundesregierung landesweit Bannmeilen um Abtreibungskliniken und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen errichten will, und der am 10. April in Erster Lesung im Deutschen Bundesrat beraten werden soll. Und dann gibt es auch noch einige Überraschungen, die hier nicht verraten werden. Nur so viel: Es wird wieder sehr spannend.
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: LebensForum 1/2024 im Druck | Zukunft von § 218 StGB und Fortpflanzungsmedizin: Debatte nimmt Fahrt auf | Bundesjustizminister Buschmann für neuen Anlauf zur Regelung von Suizidhilfe | Polen: Präsident Duda legt Veto gegen rezeptfreien Zugang zur „Pille danach“ ein | Floridas Oberster Gerichtshof stellt klar: Verfassung beinhaltet kein Recht auf AbtreibungUSA: Alabama's Parlament plant rechtliche Immunität bei „Kinderwunschbehandlung“ | Termine |
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Zukunft von § 218 StGB und Fortpflanzungsmedizin: Debatte nimmt Fahrt auf
Berlin/Bonn/Augsburg (ALfA) Anlässlich der eigentlich für Ende März in Aussicht gestellten Vorlage der Berichte der beiden Arbeitsgruppen der von Bundesregierung eingesetzten Kommission „Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ kommt Bewegung in die Debatten um die rechtliche Neuregelung von Abtreibungen und die Verbote von Eizellspende und Leihmutterschaft. Dabei zeigen sich hochrangige Repräsentanten der Katholischen und Evangelischen Kirch weiterhin uneinig. So verteidigte die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD), Bischöfin Kirsten Fehrs, gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) den Vorschlag, die Durchführung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts zu regeln. „Wir sehen in den Beratungsstellen, dass es eine Unwucht darstellen kann, die Abtreibung für die Frau generell unter Strafe zu stellen.“ Der Rat der EKD erhoffe sich „einen größeren Schutz für das ungeborene Leben, wenn wir die Rechte der schwangeren Frau stärken“, so Fehrs. Der Rat der EKD hatte im Oktober des vergangenen Jahres eine Stellungnahme veröffentlicht, die sich an die von der Bundesregierung eingesetzten Kommission richtet. Diese Kommission soll unter anderem klären, ob – und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen – die Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen außerhalb des Strafrechts geregelt werden können. In der heftig kritisierten Stellungnahme spricht sich EKD zwar nicht für eine vollständige Entkriminalisierung von Abtreibungen aus. Sie plädiert jedoch für eine abgestufte Regelung je nach Schwangerschaftsstadium. Die EKD wolle damit auch die Beziehung zum Partner einer schwangeren Frau berücksichtigen, die zumeist vollkommen aus dem Blick gerate. Einbezogen werden solle auch die gesellschaftliche Haltung, die nicht dazu einlade, ein Kind auszutragen, wenn man in prekären Verhältnissen lebe. „Diesen gesamtgesellschaftlichen Aspekt wollen wir stark machen“, so Fehrs. Unter welchen Umständen genau eine Abtreibung straffrei bleiben könne, sei noch zu diskutieren. „Die Stellungnahme des Rates war ein Beitrag, der diese Debatte bewusst anstoßen wollte.“ Auch in den Evangelischen Kirchen gebe es eine „kontroverse Diskussion“. Die werde „in einer breit aufgestellten Arbeitsgruppe derzeit mit aller Sorgfalt weiterbearbeitet“, sagt die Ratsvorsitzende der KNA. Auf der EKD-Synode in Ulm im November vergangenen hatte es massive Kritik an der Stellungnahme gegeben. Die Deutsche Bischofskonferenz möchte hingegen an der geltenden Regelung festhalten. Deutliche Worte dazu fand jetzt Augsburgs Bischof Bertram Meier. In seiner Predigt am Ostersonntag hob Meier hervor: „Zeugnis geben vom ,Evangelium vitae‘, von der Frohen Botschaft des Lebens, das ist unsere Mission als Kirche.“ In seiner gleichnamigen Enzyklika rufe der heilige Papst Johannes Paul II. dazu auf, „,durch den Aufbau einer echten Zivilisation der Wahrheit und der Liebe eine neue Kultur des Lebens‘ zu verwirklichen“. „Ich wünsche uns allen, dass wir uns in der Frage nach dem Leben nicht auseinanderdividieren lassen.“ Die Frage nach dem Leben sei „unsere Überlebensfrage als Christen. An diesem Punkt scheiden sich die Geister. Hier zeigt sich, wes Geistes Kinder wir sind“, so Meier weiter. Grundsätzlich gebe es zwei Einstellungen zum Leben. „Die einen sagen: Leben – das ist unsere Sache. Das machen wir schon, darüber verfügen wir. Wir sind die Herren des Lebens. Dahinter stecke „eine überhebliche Prometheus-Haltung des Menschen … Das Leben machen: Das kann bei der Manipulation im Reagenzglas beginnen. Und es geht weiter, wenn es heißt: Mein Bauch gehört mir – mit der Folge, Abtreibung als in der Verfassung verankertes Recht zu proklamieren, wie es unlängst in Frankreich im historischen Schloss Versailles geschehen ist. Mit der geplanten Streichung des Paragraphen 218 sind wir auch in Deutschland auf dem besten Weg dazu“, so Meier. Der Augsburger Oberhirte dankte auch „den engagierten Laien, den Politikerinnen und Politikern, die sich für den Schutz des Lebens einsetzen – von der Zeugung bis zum natürlichen Tod“. Doch mitunter seien „wir versucht, uns schüchtern zurückzuhalten. Wir lassen den Dingen ihren Lauf – und dann reiben wir uns die Augen, wo wir gelandet sind.“ Es brauche „auch heute Stimmen, die auf der Seite der Schwachen und Ungeschützten stehen. Tragen wir dazu bei, dass das Wort des heiligen Papstes nicht die Stimme eines ,einsamen Rufers in der Wüste‘ bleibt“, appellierte Meier an die Gläubigen. Der katholische Moraltheologe Jochen Sautermeister erinnerte daran, dass „jährlich bis zu 100.000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland erfolgen, die weder medizinisch noch kriminologisch indiziert sind. Hier wäre für eine Stärkung der Säuglingsadoption und für eine Beibehaltung von Paragraf 218 StGB als gesellschaftlicher Kompromiss zu plädieren, da dem Ungeborenen ein eigenes Lebensrecht zukommt.“ Im Interview mit dem „domradio“ nimmt der Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät an der Universität Bonn auch ausführlich zur Reproduktionsmedizin Stellung. „Die Fortpflanzungsmedizin hat in den letzten 45 Jahren biotechnologische Möglichkeiten eröffnet, die es vielen Paaren mittlerweile erlaubt, eigene Kinder mithilfe assistierender reproduktiver Techniken wie der In-vitro- Fertilisation (IVF), also der künstlichen Befruchtung der Eizelle im Reagenzglas, oder der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI), also dem Einspritzen einer Samenzelle in die Eizelle, zu zeugen. Das bedeutet jedoch nicht, dass man alles tun sollte, was auch möglich ist. Schließlich führen die neuen Möglichkeiten auch zu einem neuen Ausmaß über die Verfügbarkeit und Manipulierbarkeit von menschlichem Leben, was eine besonders hohe Verantwortung darstellt. Man denke nur an die vielen überzähligen Embryonen, die durch die Reproduktionsmedizin entstehen.“ Laut Sautermeister gibt es „kein Recht auf ein Kind; es gibt kein Anspruchsrecht, für dessen Einlösung die Gesellschaft oder der Staat zu sorgen hätte. Kinder sind bleibend ein Geschenk; sie haben eine Würde und sind Zweck in sich selbst. Daher kommen Kinder auch eigene Recht zu. …. Für Kinder, die mithilfe der Reproduktionsmedizin gezeugt werden, gelten dieselben Rechte wie für alle anderen Kinder: Sie haben eine eigene Würde, sie haben ein Recht auf die Kenntnis ihrer Herkunft, also auch zu wissen, wer ihre biologischen Eltern sind, und sie haben ein Recht auf bestmögliche Bedingungen des Aufwachens und der Identitätsentwicklung; das umfasst sowohl die körperliche als auch die psychosoziale Dimension. Ihre Würde verbietet es auch, dass sie auf bestimmte Merkmale hin biotechnologisch designt oder ausgewählt werden.“ Die Medizin dürfe „nicht mit unrealistischen Hoffnungen spielen oder falsche Erwartungen wecken“. Es gebe „eine Vielzahl an Kinderwunschbehandlungen, die nicht erfolgreich“ verliefen und dann „sehr belastend und schmerzhaft“ seien. Auch gelte es „die gesundheitlichen Belastungen und Risiken der Frau zu erwähnen, etwa wenn sie sich einer Hormonbehandlung unterziehen“ müsse. Und schließlich sei „darauf zu achten, dass nicht Dritte im Rahmen von fortpflanzungsmedizinischen Verfahren ausgebeutet, zu unsittlichen Zugeständnissen gedrängt, unverhältnismäßigen gesundheitliche Risiken ausgesetzt oder existenziell unzumutbare Belastungen in Kauf nehmen müssen, etwa bei einer Leihmutterschaft“.
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Bundesjustizminister Buschmann für neuen Anlauf zur Regelung von Suizidhilfe Berlin (ALfA). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plädiert für einen neuen Anlauf bei der gesetzlichen Regelung der Suizidhilfe. „Ich fände es gut, wenn es zu einem Ergebnis in dieser Legislaturperiode käme“, sagte der FDP-Politiker dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND). „Noch wichtiger“ sei, „dass die Lösung gut ist, denn es geht hier um eines der höchsten Rechtsgüter, nämlich das menschliche Leben“, so Buschmann weiter. Mitte 2023 waren zwei interfraktionell erarbeitete Gesetzesentwürfe im Bundestag gescheitert, mit denen Abgeordneten die Suizidhilfe neu regeln wollten. Der Grund: 2020 hatte das Bundesverfassungsgerichts, ein Verbot der geschäftsmäßigen, d.h. auf Wiederholung angelegten Suizidhilfe im Strafgesetzbuch 2020 gekippt und ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ postuliert. Nach Ansicht von Buschmann brauche es eine gesetzliche Regelung, die hinreichend klar sei und Rechtssicherheit für alle Beteiligten bringe. Es sei jedoch gute Tradition, „dass sich die Bundesregierung in solchen komplexen medizinethischen Fragen zurückhält und dem Parlament den Vortritt“ lasse. „Als Abgeordneter finde ich, dass das Bundesverfassungsgericht mit Recht betont hat, ein Mensch müsse das Recht haben, selbst über sein Lebensende zu entscheiden.“ Zugleich müsse verhindert werden, dass Menschen die Entscheidung vorschnell träfen und Druck auf sie ausgeübt werden könne. „Ältere, Kranke oder anders Pflegebedürftige sollten nicht über Sterbehilfe nachdenken, weil sie sich als Zumutung für ihre Mitmenschen empfinden oder diesen Eindruck vermittelt bekommen.“ |
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Polen: Präsident Duda legt Veto gegen rezeptfreien Zugang zur „Pille danach“ ein Warschau (ALfA). Polens Präsident Andrzej Duda hat sein Veto gegen ein Gesetz eingelegt, das den rezeptfreien Zugang zur „Pille danach“ für Frauen und Mädchen ab 15 Jahren ermöglicht hätte. Das berichtet die „Deutsche Welle“. Demnach teilte das Büro des Präsidenten mit, Duda habe das Gesetz nicht akzeptieren können, „weil es den Zugang ohne ärztliche Aufsicht und unter Umgehung der Rolle und Verantwortung der Eltern“ ermöglicht hätte. Die Regierung von Polens Ministerpräsidenten Donald Tusk, die seit Dezember an der Macht ist, will vorgeburtliche Kindstötungen wieder liberalisieren. Polens Gesundheitsministerin Izabela Leszczyna erklärte: „Wenn wir nicht wollen, dass Frauen und junge Mädchen ungewollt schwanger werden, sollten wir alles tun, um die Pille so zugänglich wie möglich zu machen. |
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Floridas Oberster Gerichtshof stellt klar: Verfassung beinhaltet kein Recht auf Abtreibung Tallahassee (ALfA). Der Oberste Gerichtshof Florida hat am Montag den Weg für das Inkrafttreten eines Gesetzes frei gemacht, das die Durchführung vorgeburtliche Kindstötung nach der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet. Das bereits 2023 beschlossene Gesetz wird demnach kommenden Monat in Kraft treten. Mit dem Urteil verwarfen die Höchstrichter des US-amerikanischen Bundestaates eine Klage, die verschiedene Anbieter von Abtreibungen, darunter Planned Parenthood, gemeinsam gegen ein 2022 erlassenes Gesetz angestrengt hatten, das vorgeburtliche Kindstötungen nach der 15. Schwangerschaftswoche verbietet und das nach Ansicht der Kläger gegen die Verfassung des 22 Millionen Einwohner zählenden Bundesstaates verstößt. Wie die Richter darlegten, lasse sich aus der Verfassung des „sunshine state“, wie Florida auch gerne genannt wird, kein Recht auf die Durchführung einer vorgeburtlichen Kindstötung ableiten. US-Präsident Joe Biden erneute tags darauf, sein Versprechen, im Falle seiner Wiederwahl für ein Gesetz sorgen zu wollen, das die Vornahme vorgeburtlicher Kindstötungen bundesweit legalisiert. In einer vom Weißen Haus verbreiteten Presseerklärung bezeichnete Biden das Urteil von Floridas Höchstrichtern als „extreme Entscheidung“ und das Gesetz, welches Abtreibungen nach der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet, als „noch extremer“ und „ungeheuerlich“. „Floridas Verbote – wie auch die von republikanischen Mandatsträgern im ganzen Land vorgeschlagenen – gefährden die Gesundheit und das Leben von Millionen von Frauen. Diese extremen Gesetze nehmen den Frauen die Freiheit, selbst über ihre medizinische Versorgung zu entscheiden, und bedrohen Ärzte mit Gefängnisstrafen, nur weil sie die medizinische Versorgung leisten, für die sie ausgebildet wurden“, so Biden weiter. Vizepräsidentin Kamala Harris und er stünden „an der Seite der überwiegenden Mehrheit der Amerikaner, die das Recht der Frau auf freie Wahl unterstützen, auch in Florida, wo die Wähler im November die Möglichkeit haben werden, ihre Stimme für eine Initiative zur Förderung der reproduktiven Freiheit zu erheben. Wir bleiben standhaft in unserem Engagement für den Schutz der reproduktiven Freiheit in Florida und im ganzen Land und werden den Kongress weiterhin auffordern, ein Gesetz zu verabschieden, das den Schutz von Roe v. Wade in jedem Bundesstaat wiederherstellt“, so Biden abschließend. In einer weiteren Entscheidung hatte der Oberste Gerichtshof in Tallahassee einen Antrag des Generalstaatsanwalts verworfen, mit dem dieser die Abhaltung eines Referendums für eine Änderung der Verfassung verhindern wollte. Laura Goodhue, Geschäftsführerin der „Florida Alliance of Planned Parenthood Affiliates“, sagte in einer Erklärung, ihre Organisation habe die negativen Auswirkungen des Abtreibungsverbots auf die Patienten in Florida gesehen. „Die heutige Entscheidung ebnet den Weg für die Wähler in Florida, diese lächerlichen Abtreibungsverbote ein für alle Mal zu stoppen.“ |
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
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Termine
9. April 2024 | Die ärztliche Rolle und Verantwortung am Anfang des Lebens Onlineveranstaltung mit Frau Prof. Dr. Daniela Karall Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.30 Uhr Veranstaltung der Ärzte für das Leben in Zusammenarbeit mit der ALfA e.V. Anmeldung: jm.kim@aerzte-fuer-das-leben.de Online per Zoom – Zugangslink wird zeitnah nach der Anmeldung versandt | 12. bis 14. April 2024 | vitaL Beraterfortbildung Beginn: 18.00 Uhr Ende: 13.00 Uhr Ort: Bonifatiushaus Fulda, Neuenberger Str. 3, 36041 Fulda Anmeldung: brit@vita-L.de | 12. April 2024 | Das Ende des Feminismus durch Gender? Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.30 Uhr Ort: Happinger Str. 23 – 25, 83026 Rosenheim Keine Anmeldung erforderlich | 13. April 2024 | Marsch für das Leben München ALfA ist mit Infostand dabei. Beginn: 13.00Uhr Ende: 17.00 Uhr Königsplatz München | 13. April 2024 | Meine Autonomie und mein Sterben – Möglichkeiten palliativer Begleitung Referent ist Priv.-Doz. Dr.med. Dr.sc.hum. Kai Witzel Facharzt für Chirurgie und u.a. Notfallmedizin, Ethikberater im Gesundheitswesen (AEM) Ständiger Diakon der Diözese Fulda Beginn: 19.00 Uhr Ende: ca. 21.00 Uhr Ort: Kleiner Saal der Stadthalle Memmingen Organisiert vom ALfA-Regionalverband Oberallgäu Schwaben. Die Veranstaltung ist öffentlich. Es ist keine Anmeldung erforderlich. | | 15. April 2024 | Stammtisch der Regionalverbände Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr, per Zoom Info unter bielefeld@alfa-ev.de | 16. April 2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15.00 Uhr
| 20. April 2024 | Grenzbereiche des Lebens: Fachtagung zur Woche für das Leben – Fachtagung des Bundesverband Lebensrecht (BVL) e.V. Zum Thema „Grenzbereiche des Lebens – Zwischen Anspruch und Wirklichkeit" geht es auf dieser Fachtagung um Themen wie Leihmutterschaft, Suizidprävention und Abtreibung.“ Beginn: 12.45 Uhr Ende: 17.00 Uhr Ort: Maternushaus,Kardinal-Frings-Straße 1-3, Köln Die Anmeldung erfolgt per Mail oder über die Webseite des BVL www.bundesverband-lebensrecht.de Die Teilnahme ist ebenfalls online möglich. | 22. April 2024 | Seelsorge für das Leben – Vortragsreihe 2024 Prof. Dr. Thomas Möllenbeck (Hochschule Heiligenkreuz): Schmerz und Sinn. Krankheit und Leiden aus theologischer Perspektive Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr, Via ZOOM Anmeldung: alfa-ev.de/kalender oder seelsorge@alfa-ev.de | 23. April 2024 | Pro Life Arena Freiheit oder Fluch? Sollte die künstliche Gebärmutter allgemein zugänglich sein? Beginn: 20.00 Uhr, per Zoom Anmeldung und Info unter: https://www.alfa-ev.de/kalender/pro-life-arena5/ | 23. April 2024 | Menschenwürde im 21. Jahrhundert – (un)antastbar? Vortrag von Alexandra Linder Beginn: 19:00Uhr Ende: 20:30 Uhr Ort: Gemeindehaus Ludwig-Hofacker-Gemeinde, Dobelstraße 10, 70184 Stuttgart Mehr Info: www.lebendige-gemeinde.de/ | 27. bis 28. April 2024 |Transhumanismus: Wenn der Mensch zum Produkt wird – Bioethische Herausforderung für Politik, Kirche und Gesellschaft Fachtagung mit Dr. Gudula Walterskirchen, Cornelia Kaminski, Prof. Dr. Peter Schallenberg Beginn: 14.00Uhr Ende: 11.00Uhr Ort: Katholische Akademie St. Ulrich in Augsburg Info und Anmeldung bis zum 10. April 2024: kontakt @jugendfuerdasleben.de | 3. bis 4. Mai 2024 | Bundesdelegiertenversammlung und Mitgliederversammlung ALfA e.V. Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:00 Uhr Ort: Fulda Bonifatiushaus, Neuenbergerstr. 3-5, 36041 Fulda Anmeldung und Info: info@alfa-ev.de | 11. Mai 2024 | Tag für das ungeborene Leben in Paderborn Fachtagung Beginn: 14.00Uhr Ende: 17.30 Uhr Ort: Liborianum Bildungs- und Tagungshaus des Erzbistums Paderborn An den Kapuzinern 5-7 | 33098 Paderborn Anmeldung erbeten bis zum 17. April 2024, E-Mail: bildung@liborianum.de Teilnahmegebühr: frei / um eine Spende wird gebeten | 21. Mai 2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15 Uhr | Mehr Termine finden Sie unter: https://www.alfa-ev.de/kalender/ |
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