Jobcenter dürfen Kontoauszüge zehn Jahre lang speichern Jobcenter dürfen Kontoauszüge und andere Unterlagen über die Einkünfte von Hartz-IV-Leistungsberechtigten zehn Jahre lang speichern. Dies ist notwendig und daher nach deutschem Recht ebenso wie nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU zulässig, urteilte am Donnerstag, 14. Mai 2020, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 7/19 R). Mehr anzeigen |