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Begabtenförderung trotz Corona – Anträge jetzt stellen! Auch 2020 fördert der Freistaat Bayern die musikalische Ausbildung begabter Kinder und Jugendlicher z. B. mit monatlichen Beihilfen oder der Bezuschussung beim Instrumentenkauf. Aufgrund der Verunsicherung durch die Corona-Pandemie und entfallene "Jugend musiziert" Wettbewerbe*, hat der Bayerische Musikrat die Einsendefrist für die Anträge der Fördermittel 2020 bis zum 15.06.2020 verlängert. Richtlinien & Formulare *Für eine Beurteilung der Förderfähigkeit werden "Jugend musziert"-Teilnahmen der letzten Jahre herangezogen. |
Online-Seminare für Vereins-Mitarbeiter 29.04. & 02.05. Erfolgreiche Vereinsarbeit hängt auch mit der Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder zusammen. Deshalb bietet der Bayerische Musikrat seit vielen Jahren Fachtagungen an. Da dies zur Zeit nicht möglich ist, hat der Bayerische Musikrat für seine Mitglieder eine Online-Lösung bereitgestellt. Aktuell werden zwei Online-Termine zum Thema Vereinssteuerrecht angeboten. |
UPDATE CORONA Neues Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler Gemeinsam mit und im Namen der Präsidentenkollegen Peter Winter, Präsident des Bayerischen Blasmusikverbandes, Franz Josef Pschierer, Präsident des Allgäu-Schwäbischen Musikbundes, Dr. Marcel Huber, Präsident des Musikbundes von Ober- und Niederbayern und Berthold Rüth, Präsident des Musikverbandes Untermain, haben Staatsminister a.D. Dr. Thomas Goppel, Präsident des Bayerischen Musikrates und Manfred Ländner, Präsident des Nordbayerischen Musikbundes, mit Brief vom 17.04.2020 das Anliegen an Ministerpräsident Dr. Söder herangetragen, auch für die Künstler*innen Hilfe auf den Weg zu bringen, die bisher noch nicht an einem der Corona-Förderprogramme teilnehmen konnten, weil die Bedingungen für sie nicht passen. Wie am 20.04.2020 von Ministerpräsident Dr. Markus Söder in seiner Regierungserklärung angekündigt und vom Ministerrat am 21. April 2020 beschlossen wird Bayern ein Hilfsprogramm für Künstlerinnen und Künstler zur Sicherung des Lebensunterhalts und Kompensation von Honorarausfällen infolge der Corona-bedingten Schließungen von Kultureinrichtungen und Veranstaltungsausfällen auflegen. Antragsberechtigt sind soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Bayern (Stichtag: 01.04.2020), die eine Versicherung nach Künstlersozialversicherungsgesetz nachweisen können, also Mitglied in der KSK sind. Die Künstlerinnen und Künstler sollen über drei Monate monatlich 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Derzeit wird mit Hochdruck an der Umsetzung des Hilfsprogramms gearbeitet. Das Programm wird über die Bezirksregierungen und die Landeshauptstadt München abgewickelt. Die Modalitäten für die Antragstellung werden in Kürze auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst eingestellt. Den Link dazu stellen wir dann auch auf der Website des Bayerischen Musikrates zur Verfügung. |
Bitte beachten Sie für alle öffentlichen Veranstaltungen die aktuellen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung. Es gilt bis zum 31. August 2020 ein Verbot für Großveranstaltungen. Hier geht es zu den Informationsseiten des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. |
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