wie in unserem gestrigen Newsletter berichtet, beinhaltet das neue Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung eine Corona-Test Pflicht für den Zoobesuch. Auch ein Selbsttest zuhause ist möglich, wenn Sie das ausgefüllte Formular von unsere Homepage und die Testkassette mit negativem Ergebnis mitbringen.
Ab Samstag, den 24. April, müssen Sie für Ihren Zoobesuch einen aktuellen negativen Corona-Test vorzeigen, da die Corona-7-Tage-Inzidenz in Osnabrück bei über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Diese gesetzliche Regelung gilt für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss in einem offiziellen Testzentrum durchgeführt oder mit Datum und Uhrzeit von einem medizinischen Fachpersonal unterzeichnet worden sein. Auch ein Selbsttest zuhause ist zulässig, hierfür müssen Sie das ausgefüllte Formular von unserer Homepage mitbringen sowie das negative Ergebnis in Form der Testkassette.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die vor mindestens 15 Tagen ihre zweite Corona-Impfung bekommen haben.