Aktueller Veranstaltungshinweis
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| seit dem 17. Dezember 2023 sind auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Sie können dafür einen externen Dienstleister beauftragen oder sich mit mehreren Unternehmen gemeinsam eine Meldestelle betreiben. Rechtliche Basis dafür ist das im Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz. Welche Folgen kann es für Unternehmen haben, die das Thema nicht umsetzen? Was ist rechtlich bei der Umsetzung zu beachten? Wo liegen rechtliche Herausforderungen und Stolperfallen in der täglichen Anwendung? Welche Strafen sieht das Gesetz sonst vor, auch unabhängig von der Unternehmensgröße? Diesen und weiteren rechtlichen Fragen will Referent und Rechtsanwalt Professor Axel Salzmann im Online-Seminar auf den Grund gehen. Außerdem gibt es einen Einblick in die praktische Umsetzung und Stolperfallen bezüglich interner Meldestellen sowie in die Lösung von Bitbase, einem Anbieter eines digitalen Meldesystems sowie von Services als interne Meldestelle. Termin: 5. Februar 2024, 10 bis 11:15 Uhr Jetzt kostenfrei anmelden! |
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Ihr VerkehrsRundschau Team |
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