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3 jahre vor
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Information bezüglich der neuen Systematik der Abgeltungssteuer
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
in Bezug auf die neue Systematik der Abgeltungssteuer, die ab dem 01.01.2021 gilt, möchten wir Ihnen mitteilen, dass die FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH die Vorgaben zur Umsetzung des § 20 Absatz 6 Satz 5 und Satz 6 EStG für Verluste aus dem Handel mit Contracts for Difference (CFD) und Futures sowie Spot Forex erst zum 1. Januar 2022 anwenden wird. Bis dahin werden wir weiterhin wie gehabt die volle Verlustberechnung berücksichtigen und nur dann Abgeltungsteuer bei den in Deutschland steueransässigen Privatkunden nach Monatsabschluss abführen, wenn der jeweilige Monat einen realisierten Netto-Gewinn aufweisen sollte.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Steuerberater einen Berufsschutz genießen und wir keine weitere steuerliche Auskunft geben können bzw. dürfen. Wenden Sie sich bitte bei Fragen in Bezug auf Ihre steuerliche Situation an Ihren Steuerberater.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Das Team von FXFlat wünscht Ihnen einen guten Rutsch und viel Erfolg im Jahr 2021!