| Newsletter vom 20.09.2017 |
| © ipopba - stock.adobe.com |
Steuerregeln für Unternehmer und Angestellte | Nach einem erledigten Auftrag ein Trinkgeld vom Kunden zu bekommen, ist auch heute noch meist üblich im Handwerk. Die Höhe dieses Bonus variiert jedoch und Handwerkskunden machen das Trinkgeld meist an der Leistung fest. Wer regelmäßig Trinkgelder erhält, sollte auch die Steuerregeln dazu kennen – diese sind nicht immer steuerfrei. mehr |
|
| © industrieblick/Fotolia.com |
Kosten-Nutzen-Rechnung | Ein Auszubildender kostet einen Betrieb pro Jahr im Schnitt 5.400 Euro. Das ist eine Menge Geld. Doch einen Lehrling auszubilden hat auch seinen Nutzen. mehr |
|
-ANZEIGE- | Mit unseren Driver Terminals sparen Sie sich unnötig gefahrene Kilometer, indem stets die optimale Route vorgeschlagen wird. Fahrstildaten werden in Echtzeit erfasst und ausgewertet. So können Sie einen guten Fahrstil gezielt fördern und belohnen. So ein Bonussystem motiviert Ihre Mitarbeiter und hilft, Kosten für Sprit und Wartung zu senken. telematics.tomtom.com/handwerk |
|
Steuertipp | Wer seinen Hund Gassi führen lässt, kann die Ausgaben dafür steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Doch damit das Finanzamt diese steuerliche Vergünstigung anerkennt, müssen Sie erst drei Hürden nehmen. mehr |
|
| © Fabian Blank/unsplash.com |
Banken auswählen und überzeugen | Ein gutes Verhältnis zur Hausbank ist für jedes Unternehmen wichtig. Wie Handwerker den richtigen Finanzpartner auswählen und überzeugen. Von Michael Sudahl mehr |
|
| © Photographee.eu - stock.adobe.com |
Der potenzielle Arbeitgeber muss nicht alles wissen | Einen guten Eindruck machen und den Job letztendlich auch bekommen, das ist das Ziel eines Bewerbers im Gespräch mit dem möglichen Arbeitgeber. Vielen ist dabei nicht bewusst, welche Informationen preisgegeben werden müssen und welche nicht. mehr |
|
Topklicker am Vortag | Der DHZ-Beitrag "Raucher bekommt Lungenkrebs als Berufskrankheit anerkannt" war am Dienstag die meistgeklickte aktuelle Meldung. Nachlesen können Sie die Meldung hier. mehr |
|
Handwerkerfrage des Tages | |
|
| | Anzeigen | Sie sind in der Privaten Krankenversicherung und wollen wieder zurück in die mehr |
|
Sie planen Ihr Unternehmen an einen Nachfolger zu übergeben? Viele Entscheidungen mehr |
|
|
|
Hinweis Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für Inhalte auf fremden Servern, auch wenn auf diese mit einem Link verwiesen wird oder wenn diese im Rahmen der Berichterstattung erwähnt werden. Inhalte dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis reproduziert, gedruckt, übersetzt, in digitaler Form weiterbearbeitet, in Archive übernommen oder Dritten unter einer fremden URL zugänglich gemacht werden.
|
Der Newsletter der Deutschen Handwerks Zeitung ist ein kostenloser Service der Deutschen Handwerks Zeitung. Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 Rundfunkstaats-vertrag (RStV): Steffen Range Chefredakteur Deutsche Handwerks Zeitung Anschrift: Holzmann Medien GmbH & Co. KG Postfach 1342 86816 Bad Wörishofen Internet: www.holzmann-medien.de Ust-ID.Nr.: DE 129204092 Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRA5059 Vollhafter: Holzmann Verlag GmbH, Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRB5009 Telefon: +498247 354-01 E-Mail: [email protected] |
Bei Fragen zu Ihrem Newsletter-Abonnement wenden Sie sich bitte an: [email protected] Verleger und vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Alexander Holzmann E-Mail: [email protected] (Adresse wie oben) Verlagsleiter Anzeigen - Vertrieb - Marketing: Jan Peter Kruse Telefon: +498247 354-104 E-Mail: [email protected] Anzeigenleiterin (verantwortlich): Eva-Maria Hammer Telefon: +498247 354-177 E-Mail: [email protected] Technik: Webmaster E-Mail: [email protected] |
|
|
|