Unser Newsletter im Juli 2016 Liebe Leserin, lieber Leser, ein Leben ohne ein eigenes Konto ist in der heutigen Welt kaum denkbar, aber für viele Menschen leider immer noch traurige Realität. Dabei wird das Konto beispielsweise für die Überweisung der Miete, dem Zahlen per Girocard oder als Empfangskonto für das monatliche Gehalt dringend benötigt. Vor allem Flüchtlinge, Obdachlose oder Menschen mit einer schlechten Bonität mussten bislang jedoch auf ein eigenes Konto verzichten, da Banken die Einrichtung eines Basiskontos ohne die Angabe einer festen Adresse oft verweigerten. Das soll sich nun mit dem sogenannten Zahlungskontengesetz ändern: Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht ist es seit dem 19. Juni 2016 jedem möglich, ein eigenes Konto zu eröffnen. Einzige Vorgabe: Der Kontoinhaber muss 18 Jahre alt und geschäftstüchtig sein. Banken sind durch das neue Gesetz jedoch nur dazu verpflichtet, ein sogenanntes Guthabenkonto einzurichten. Das heißt: Ein Dispo und eine Kreditkarte ist bei dieser Kontoart nicht inklusive. Auch wenn Sie bereits ein Girokonto besitzen, mit einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter sparen Sie mitunter viel Geld. Werfen Sie einen Blick in unseren Girokonto Vergleich, dort sehen Sie auf den ersten Blick, welche Zinsen die Banken Ihnen beispielsweise für das Überziehen Ihres Dispokredits berechnen und welche Prämien Sie sich mit einem Wechsel sichern können. Viel Spaß beim Sparen! |