Sehr geehrte Damen und Herren, | ab heute gilt sie, die Maskenpflicht in allen deutschen Bundesländern. Zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus müssen Mund und Nase fortan bedeckt werden. Verstöße gegen die Mundschutzpflicht können teuer werden. Das geht beispielsweise aus dem aktualisierten Bußgeldkatalog für Bayern hervor. Demnach werden bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften 150 Euro fällig. Besonders teuer wird es für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt: Hierfür sieht der Bußgeldkatalog eine Zahlung von 5000 Euro vor. Andere Länder hingegen verzichten auf Strafzahlungen oder fordern moderate Summen um die zehn Euro. Wichtig für Eltern: In vielen Bundesländern gilt die Pflicht auch für Schulkinder, beziehungsweise ab dem Alter von sechs Jahren. Einige Länder wie das Saarland hatten zunächst erst für Zehnjährige eine Maskenpflicht erwogen, sie wurde dann aber doch bereits für etwas jüngere Kinder festgelegt. Welche Regelung in Ihrem Bundesland gilt, erfahren Sie hier. |
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Der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, hat nun gefordert, die Bürger in Deutschland mit medizinischen Schutzmasken des Typs FFP2 auszustatten. Er warf der Bundesregierung in einem Interview mit dem Deutschlandfunk Versagen vor, weil sie es nicht geschafft habe, solche Masken frühzeitig in hinreichendem Umfang zu beschaffen. Die FFP2-Masken seien jedoch die Lösung, die die Politik jetzt liefern müsse. Skeptisch äußerte sich Montgomery zu behelfsweisem Mund-Nasen-Schutz, wie er seit diesem Montag in fast allen Bundesländern beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben ist. Ein Schal oder Tuch halte Viren nicht ab, argumentierte der Ärztepräsident. Vielmehr könnten sich diese bei unsachgemäßer Anwendung darin sogar anreichern. Bund und Länder dringen darauf, Schutzmasken der Typen FFP2 oder FFP3 medizinischem Personal vorzubehalten. Das Kanzleramt hat sich jetzt ausdrücklich zu einer regional angepassten Reaktion auf die Corona-Krise bekannt. Bei der Überprüfung der Maßnahmen mit den Ländern „muss auch berücksichtigt werden, dass die Epidemie sich in Deutschland nicht gleichmäßig ausbreitet, sondern die Lage regional unterschiedlich sein kann“, schreibt Kanzleramtschef Helge Braun (siehe Foto) in einer Zwischenbilanz der Maßnahmen im Kampf gegen Corona für die Koalitionsabgeordneten von Union und SPD. „Das kann bedeuten, dass Beschränkungen in bestimmten Regionen aufrechterhalten oder nach zwischenzeitlichen Lockerungen wieder verschärft werden müssen“, so Braun. Im Kapitel „Ausblick“ zieht er eine insgesamt positive Zwischenbilanz: „Trotz der aktuell ernsten Situation hat Deutschland Grund, mit Zuversicht in die Zukunft zu blicken.“ Seit Tagen wird über den Gesundheitszustand des nordkoreanischen Diktators Kim Jong-un spekuliert. Der US-Nachrichtensender CNN hatte berichtet, Kim sei nach einer Operation „in ernsthafter Gefahr“. Am Sonntag zitierte dann der Sender Fox News den außenpolitischen Präsidentenberater Moon Chung-in aus Südkorea mit den Worten, Kim sei „am Leben, und es geht im gut“. Der Machthaber befinde sich seit dem 13. April in Wonsan. „Kim Jong-un ist tot. Oder quicklebendig“, schreibt mein Kollege Torsten Krauel. Gesichert sei nur: Kim ist am 11. April zum letzten Mal bei einer Politbürositzung aufgetreten. Bei der Sitzung seines Scheinparlaments zwei Tage später fehlte er. Ebenso am 15. April bei der jährlichen Ehrung des Staatsgründer Kim Il-sung in dessen Mausoleum. Es war das erste Mal, dass Kim diesen Termin versäumte. Am Dienstag hieß es in Chinas Internet, Peking habe ein Ärzteteam geschickt. Donnerstag fand die auf Nordkorea spezialisierte Seite „NKNews“ in einem chinesischen Ärzte-Chat die Nachricht, die Mediziner seien acht Minuten zu spät gekommen. Kim sei tot. Krauels Fazit: Sollte das Coronavirus Kim besiegen, "könnte wie nach Stalins und Maos Tod eine Funktionärsclique das Regime stabilisieren. Oder es bricht zusammen wie die DDR. Oder Kim taucht wieder auf – und alle Aufregung war für die Katz.“ Ab morgen tritt hierzulande die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft, und die hat es in sich. Insbesondere innerorts sollten Tempoliebhaber den Tacho genauer im Auge behalten: Nicht nur wurden die Bußgelder für Verstöße bis 10 km/h auf 30 Euro, bis 15 auf 50 Euro und bis 20 auf 70 Euro mehr als verdoppelt, 21 km/h drüber im Ort bringen obendrein neuerdings nicht nur einen Punkt und 80 Euro Bußgeld, sondern auch einen Monat Fahrverbot. Die Nutzung einer Blitzer-App wird in Deutschland illegal. Auch Navigationsgeräte mit entsprechenden Funktionen sind verboten. Wer sie nutzt und dabei erwischt wird, zahlt 75 Euro und kassiert obendrein einen Punkt. Bleiben Sie gesund, |
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