PRESSEMITTEILUNG Nr. 42/2024
|
Armin Laschet predigt in Bonn zum Recht auf Asyl im Grundgesetz |
Gottesdienst zum Verfassungsjubiläum am Sonntag in der Lutherkirche |
Düsseldorf/Bonn (23. Mai 2024). Der ehemalige NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) predigt am Sonntag, 26. Mai, beim Festgottesdienst zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes in der Bonner Lutherkirche (Reuterstraße 11, Beginn: 10.30 Uhr). Im Zentrum steht dabei der Artikel 16a zum Asylrecht. Die Lutherkirche in der Bonner Südstadt war schon Ort des Gottesdienstes zur konstituierenden Sitzung des ersten Deutschen Bundestags im September 1949. „Die Bibel zeigt uns schon im Buch Mose, dass der Gedanke, Verfolgten und Menschen in Not Schutz zu gewähren, mindestens 3500 Jahre alt ist“, sagt Laschet mit Blick auf seine Gastpredigt. „Der Artikel 16a des Grundgesetzes ist folglich verdichtete Erfahrung menschlicher Zivilisation.“ Der Bonner Gottesdienst ist Teil einer bundesweiten Gottesdienstreihe der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zum Jubiläum des Grundgesetzes, die die Präambel und die ersten 19 Artikel thematisiert. Jede der 20 evangelischen Landeskirchen widmet sich einem Verfassungselement. Die Reihe beginnt am 26. Mai in Hannover und Bonn und endet am 20. November in Bremen. Teil einer Veranstaltungsreihe mit Open-Air-Ausstellung „Im Recht auf Asyl finden sich in besonderer Weise die Inhalte eines christlichen Menschenbilds wieder, das auch für die anderen Artikel des Grundgesetzes prägend war und bis heute von großer Relevanz ist“, sagt Martin Engels, seit Anfang dieses Jahres Beauftragter der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und Mitorganisator des Festgottesdienstes in Bonn. Dort ist der Gottesdienst eingebettet in eine Veranstaltungsreihe zum Verfassungsjubiläum, zu der auch eine Open-Air-Ausstellung vor der Kreuzkirche und ein weiterer Talkgottesdienst zum Thema Grundrechte und Demokratie gehören. 1791 Zeichen Stichwort: Grundgesetz Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossen, von den Alliierten genehmigt und am 23. Mai verkündet. Es setzt sich aus einer Präambel, einem Grundrechtsteil und einem organisatorischen Teil zusammen. Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. 437 Zeichen Autor: Ekkehard Rüger, [email protected], Telefon 0211 4562-290 Kontakt: stv. Pressesprecherin Cornelia Breuer-Iff, [email protected], Telefon 0211 4562-423 |
Absender: Evangelische Kirche im Rheinland | Das Landeskirchenamt | Stabsstelle Kommunikation und Medien | verantwortlich: stv. Pressesprecherin Cornelia Breuer-Iff | Hans-Böckler-Straße 7 | 40476 Düsseldorf | Tel. 0211 4562-423 | Fax: 0211 4562-490 | www.ekir.de/presse |
Um sich aus diesem Verteiler auszutragen, klicken Sie folgenden Link: abmelden |
|
|
|
|