Newsletter für Betriebsräte: 7 Fragen zur Schichtarbeit
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | Schichtarbeit mit einem ständigen Wechsel zwischen Früh-, Spät- und Nachtschicht bedeutet eine hohe Belastung für Beschäftigte. Deshalb hat der Betriebsrat hier ein weitreichendes Mitbestimmungsrecht. Wie sieht dieses aus? Kann der Betriebsrat bei einzelnen Schichtplänen mitbestimmen? Wir klären 7 wichtige Fragen. Zum Nachlesen empfehlen wir unser Handbuch Arbeitszeit. Will der Arbeitgeber einem Beschäftigten wegen Krankheit kündigen, muss er zuvor ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Welche Anforderungen das Gericht an ein BEM stellt und einen Gesprächsleitfaden für das BEM-Gespräch finden Sie in dieser Ausgabe.
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Ihnen eine gute Woche. Herzliche Grüße Bettina Frowein PROGRAMMLEITUNG
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Arbeitszeit 7 Fragen zur Schichtarbeit Schichtarbeit bedeutet Stress für den Körper. Schlafstörungen, Herz-, Kreislauf und viele sonstige Erkrankungen sind oft die Folge. Doch vieles lässt sich managen. Betriebsräte haben vor allem umfassende Mitbestimmungsrechte und können die Gesundheitsbelastungen für ihre Kollegen abfedern. Was Sie wissen müssen, beantworten wir in 7 Fragen. Und zum Nachlesen empfehlen wir unser Handbuch Arbeitszeit.
| Deutscher Betriebsräte-Preis Deutscher Betriebsräte-Preis 2019 – jetzt bewerben! Haben Sie als Betriebsrat von 2017 bis 2019 Erfolge für die Beschäftigten erzielt? Dann bewerben Sie sich jetzt bis zum 30.4.2019 für den »Deutschen Betriebsräte-Preis 2019«. Der Preis würdigt beispielhafte Leistungen von Betriebsräten und ist eine Initiative der Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb«.
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Kündigung BEM ist nicht gleich BEM Der Arbeitgeber kann Beschäftigte wegen Krankheit kündigen, muss aber zuvor ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Dabei muss er dem Betroffenen klar mitteilen, was die Ziele des BEM sind. Und er muss die Rehabilitationsträger einbeziehen. Sonst ist das BEM fehlerhaft und die Kündigung unwirksam – so das LAG Hessen.
| Betriebsratsarbeit Kein Recht auf Überlassung der Lohnlisten Auch nach dem Entgelttransparenzgesetz hat der Betriebsrat keinen Anspruch auf Überlassung der Brutto-Entgeltlisten durch den Arbeitgeber. Es bleibt beim Recht auf Einsichtnahme, wie es im BetrVG garantiert ist – so das LAG Düsseldorf.
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Aus der »Computer und Arbeit« Auf dem Weg zur Mitbestimmung 4.0 Ein Konzernbetriebsrat geht neue Wege in der Mitbestimmung. Eine Vereinbarung erlaubt ihm, die tiefgreifenden Veränderungen durch den Einstieg in die Industrie 4.0 mitzugestalten – vom Arbeitnehmerdatenschutz bis hin zum Schutz vor Rationalisierung. Die »Computer und Arbeit« 1/2019 hat sich das Regelwerk genauer angeschaut.
| Aus der »Arbeitsrecht im Betrieb« Was Beschäftigte jetzt im Sozialrecht wissen müssen Es gibt zahlreiche Änderungen bei der gesetzlichen Rente, bei Familienleistungen und verbesserte Ansprüche der Beschäftigten gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Einen Überblick zu den neuen Gesetzen liefert Rolf Winkel in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 2/2019.
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| | | | Manteltarifverträge im Betrieb
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| Gesetze/Verordnungen, Einleitungen, Übersichten/Checklisten, Rechtsprechung Erscheint am 14. Februar
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Meine, Schumann, Wagner
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Handbuch Arbeitszeit
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Manteltarifverträge im Betrieb
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Kittner
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Arbeits- und Sozialordnung
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Gesetze/Verordnungen, Einleitungen, Übersichten/Checklisten, Rechtsprechung Erscheint am 14. Februar
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