Spezial-Newsletter «Corona» vom 27. März

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Seit dieser Woche ist das Unterstützungsprogrammes des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise angelaufen. Die Hauptbestandteile sind Überbrückungskredite, Kurzarbeitsentschädigung und Erwerbsausfallsentschädigung für Selbständige. Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen in diesem Newsletter und auf unserer Website zusammengefasst - diese wird laufend aktualisiert. Ebenso kommunizieren wir neue Entwicklungen und Informationen umgehend auf Facebook

Haben Sie Fragen? Können wir Sie unterstützen? Kontaktieren Sie uns unter Telefon 061 227 50 50 oder [email protected]. Wir sind für Sie da. Halten Sie durch und bleiben Sie gesund!
 
Ihr Gewerbeverband Basel-Stadt

Erwerbsausfall für Selbständige
Selbständige und Freischaffende, die wegen den vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen mussten, können über ihre AHV-Ausgleichskasse eine Erwerbsausfallsentschädigung beantragen. Mehr.
Hilfe für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe, deren Lehrverhältnisse aufgrund des Coronavirus bedroht sind, können ausbezahlte Bruttolöhne an die Lernenden sowie Kosten für überbetriebliche Kurse geltend machen. Mehr.
Solidaritätsfonds «Basel schafft(s) zämme»
Unzählige Anträge haben uns erreicht und zur Zeit ist das Spendenvolumen aufgebraucht. Wir sind daher dringend auf weitere Spenden angewiesen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mehr.
Weitere wichtige Informationen
Alle weiteren wichtigen Informationen, Kontaktadressen und Hotlines finden Sie hier.
Kurzarbeitsentschädigung
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können aufgrund des Erwerbsausfalls Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Hierzu wurden der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet und die Verfahren vereinfacht. Mehr.
Überbrückungskredite
Der Bundesrat stellt 20 Milliarden Franken als Bürgschaften für Überbrückungskredite zur Verfügung. Unternehmen können über ihre Hausbank einen zinslosen Kredit in der Höhe von max. 10% des Jahresumsatzes beantragen. Mehr.
Grenzgänger
An allen Schweizer Landesgrenzen finden wegen des Coronavirus seit dem 17. März wieder Personenkontrollen statt. Informationen für Unternehmen mit Grenzgängern aus Deutschland und Frankreich finden Sie hier.
Zahlungsrückstände bei Wohn- und Geschäftsmieten
Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Fristen bei Zahlungsrückständen bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage verlängert werden. Dies für Zahlungsrückstände im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus und für Mieten, die zwischen dem 13. März und dem 31. Mai 2020 fällig werden. Mehr.
Website gewerbe-basel.ch
Auf unserer Website finden Sie laufend aktualisierte Informationen zur aktuellen Lage, zu den behördlichen Massnahmen, zu arbeitsrechtlichen Fragen und zu den Unterstützungsmassnahmen für KMU in Not. www.gewerbe-basel.ch
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Elisabethenstrasse 23
Postfach 332
4010 Basel

Telefon +41 61 227 50 50
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