Newsletter für Betriebsräte: Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | endlich geht es weiter beim Gesetzgebungsverfahren zum Thema »Betriebsratsvergütung«! Für Donnerstag, den 27. Juni stehen die zweite und dritte Lesung zur Änderung des BetrVG auf der Tagesordnung des Bundestages. Eine Einschätzung zu den geplanten Neuerungen gibt Prof. Dr. Thomas Klebe im Podcast »AiB-Audio«. Die Eingruppierung von Beschäftigten sollte fair und transparent sein. Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht und muss sich auskennen. Antworten auf 13 Fragen zur Eingruppierung von Hartmut Kuster findet Ihr in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 6/2024. Jetzt zwei Ausgaben gratis testen!.
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Euch eine schöne, sonnige Woche! Herzliche Grüße Leslie Schilling REDAKTION
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Podcast AiB-Audio Vergütung von Betriebsratsmitgliedern Die Vergütung von Betriebsräten wird schon länger kontrovers diskutiert. Neue Brisanz hat das Thema durch eine BGH-Entscheidung zu Untreue bei Begünstigungs­verstößen erhalten. Betriebsräten wurden daraufhin Gehälter gekürzt. Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht. Eine Einschätzung zu den geplanten Neuregelungen gibt Prof. Dr. Thomas Klebe.
| Arbeitsschutz ILO-Abkommen: Arbeitsschutz in der Landwirtschaft Deutschland hat das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft ratifiziert. Das Vertragswerk normiert umfassende Mindeststandards in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Landwirtschaft und ist das erste internationale Abkommen für diesen Wirtschaftssektor.
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Datenschutz-Panne Steuerkanzlei versendet Post an die falsche Adresse Eine Steuerkanzlei versendete die Steuererklärung ihrer Mandanten an die falsche Adresse, wo diese von den neuen Bewohnern geöffnet wurde. Dafür verlangen die Mandanten nun Schadensersatz. Der EuGH hatte zu entscheiden: Kann auch die bloße Befürchtung eines Datenmissbrauchs einen immateriellen Schaden begründen?
| Abmahnung BAG: Keine Abmahnung wegen fehlender Impfung Während der Corona-Pandemie durften Betreiber von Pflegeeinrichtungen Beschäftigte, die keinen Immunitätsnachweis gegen das Coronavirus vorlegen konnten, ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Eine Abmahnung gegen ungeimpfte Beschäftigte war aber nicht rechtens – so das BAG.
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| | | | Ratgeber für Beschäftigte und ihre Interessenvertretung
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| Das Lexikon für die betriebliche Interessenvertretung
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Ariane Mandalka
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Abmahnung
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Ratgeber für Beschäftigte und ihre Interessenvertretung
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Christian Schoof
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Betriebsratspraxis von A bis Z
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Das Lexikon für die betriebliche Interessenvertretung
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