Bürgergeld: Klage gegen Mahngebühr hat aufschiebende Wirkung Das Landessozialgericht Sachsen (Az: L 4 AS 533/23 B ER) hat entschieden, dass eine Anfechtungsklage gegen die Festsetzung einer Mahngebühr in Höhe von 15,00 EUR durch das Jobcenter eine aufschiebende Wirkung hat. Der Kläger, der Bürgergeld Leistungen nach dem SGB II bezieht, wehrte sich gegen eine Mahnung des Leistungsträgers bezüglich einer offenen Forderung von 4.276,18 EUR, die aufgrund angeblich zu Unrecht erbrachter Hartz IV Leistungen aus dem Jahr 2018 entstanden war. Mehr anzeigen |