Insolvenzverfahren war verfassungswidrig – Schuldnerin wehrte sich erfolgreich Das kommt nicht alle Tage vor. Eine Betroffene wehrte sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch das Gericht. Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde der Schuldnerin in einem bemerkenswerten Urteil (2 BvR 2204/21) statt. Es hob gleichzeitig den Beschluss des Landgerichts Hamburg (AZ 330 T 54/20) auf. Die Grundrechte der Betroffenen seien verletzt worden, so das Bundesverfassungsgericht. |